Erdbestattung

Die traditionelle Art der Bestattung

Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. 

Für eine Sargbeisetzung gibt es auf den Friedhöfen verschiedene Grabarten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Wie der Name verrät, werden Reihengräber der Reihe nach vergeben und Wahlgräber können ausgesucht werden, so dass letztere in der Regel teurer sind. 

Bei Reihen- und Wahlgräbern gibt es außerdem Abteilungen mit und ohne Gestaltungsvorschriften. Das sind bestimmte Grabflächen auf den Friedhöfen, bei denen sich die Grabgestaltung, das Grabmal und die Bepflanzung nach den vorgegebenen Gestaltungsvorschriften richten müssen. Wenn Sie sich für eine solche Grabstätte entscheiden, informieren wir Sie selbstverständlich über die Vorgaben und beraten Sie gern über die Möglichkeiten. 

Erdbestattung - Symbolbild

Wahlgrab für eine oder mehrere Sargbestattungen

Bei Wahlgräbern kann die Stelle auf dem Friedhof ausgewählt werden. Wir begleiten Sie gern zu einem Besuch auf dem Friedhof und beraten Sie fachkundig bei der Auswahl einer passenden Grabstätte. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte  beträgt beim Erstkauf 30 Jahre. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht auch ohne aktuelle Beisetzung verlängert werden. Bei späteren Beisetzungen muss die Nutzungszeit jeweils soweit verlängert werden, dass die vorgeschriebene Ruhefrist des zuletzt Verstorbenen gewährleistet ist.

Eine Wahlgrabstätte nimmt in der Regel einen Sarg auf. Weitere Urnenbeisetzungen sind möglich. Für die Beisetzung von mehreren Särgen können auch mehrstellige Wahlgräber erworben werden, z.B. das Wahlgrab, ein Doppelgrab mit zwei Grabstellen nebeneinander . Auf bestimmten Friedhöfen sind in ausgewählten Bereichen auch Tiefgräber möglich, die zwei Särge übereinander aufnehmen können.

.Je nach Lage kann zwischen selbst anzulegenden Einfassungen oder bereits verlegten Trennplatten (Plattenwahlgrab) gewählt werden. Außerdem müssen bei der Gestaltung des Grabes und des Grabsteins unter Umständen bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden. Unser hauseigener Steinmetz nimmt sich gern Zeit, um Sie bei der Umsetzung Ihrer Wünsche zu unterstützen. Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder kann durch einen Dauergrabpflege von einem Gärtner übernommen werden. 

Wahlgrabstätten in Sonderlage bestehen aus mindestens zwei Grabstellen in exponierten Lagen der Friedhöfe oder mit besonders gestalteten Bepflanzungen. Sonderlagen können nur auf den Friedhöfen Nord, Süd, Heerdt und Gerresheim erworben werden.

Wahlgrabstätten sind auf allen städtischen Friedhöfen in Düsseldorf verfügbar.

Sarg-Einzelgrab in ausgesuchten Wahlgrabfeldern

Auf bestimmten Friedhöfen können auch in bereits erschlossenen Wahlgrabfeldern Einzelgrabstätten erworben werden. In ausgesuchten Feldern besteht eine eingeschränkte Auswahlmöglichkeit der verfügbaren Grabstellen. Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 20 Jahren, ein Nacherwerb ist möglich. Eine nachträgliche Umwandlung in ein Wahlgrab mit 30 Jahren Nutzungsdauer ist ebenso möglich. Zusätzliche Urnen können beigesetzt werden.

Die Grabgestaltung erfolgt durch den Nutzer und orientiert sich an den jeweils für dieses Gräberfeld vorhandenen Gestaltungsvorgaben.

Sarg-Einzelgrabstätten stehen auf dem Nord- und Südfriedhof und auf den Friedhöfen Gerresheim, Heerdt und Stoffeln zur Auswahl.

Reihengrab für Sargbestattungen

Das Reihengrab ist eine Einzelgrabstätte für jeweils nur einen Sarg. Die Grabstelle wird von der Stadt „der Reihe nach“ vergeben und kann somit nicht ausgewählt werden.

Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden und das Grab wird eingeebnet.

Die Grabstätten besitzen keine Einfassung. Die gärtnerische Pflege erfolgt individuell durch den Nutzer.

Reiheneinzelgrabstätten stehen auf allen städtischen Friedhöfen zur Auswahl.

Rasengrabstätte für Sargbestattungen

Die Grabstätten befinden sich auf einem einheitlichen Rasenfeld ohne Kennzeichnung des jeweiligen Grabes. Individuellenr Grabschmuck oder Grabmale sind nicht nöglich. Die Lage der Grabstätte im Rasenfeld kann nicht ausgesucht werden. Auf Wunsch kann der Name des Verstorbenen auf zentral gelegenen Steinplatten eingraviert werden.

Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen. Blumenschmuck ist nur für die Beisetzung möglich und wird danach wieder entfernt (ca. 2-3 Wochen). Die Pflege der Rasengrabanlage obliegt allein der Friedhofsverwaltung.

Rasengrabstätten gibt es auf dem Nord- und Südfriedhof und auf den Friedhöfen Gerresheim, Heerdt, Stoffeln und Itter.

Die Erdbestattung bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung.